Ab dem 20. Lebensjahr
Tastuntersuchung des inneren Genitale und
Abstrichentnahme vom Muttermund (Papanicolaou- oder kurz PAP-Test)
Leider versäumen Frauen häufig die Chance einer regelmäßigen Krebs-Früherkennungs-Untersuchung. Ihr Leben ist aber zu kostbar um es „schutzlos“ sich selbst zu überlassen. Eine frühzeitige Erkennung einer Erkrankung erhöht die Heilungschancen erheblich. Lassen Sie diese Chance nicht verstreichen! Gehen Sie regelmäßig zur Vorsorge, für mehr Sicherheit, für Ihre Gesundheit.
Als Patient der gesetzlichen Krankenkasse haben Sie Anspruch auf folgende Leistungen:
Tastuntersuchung des inneren Genitale und
Abstrichentnahme vom Muttermund (Papanicolaou- oder kurz PAP-Test)
Zusätzlich Tastuntersuchung der Brust
HPV-Test und PAP-Test alle 3 Jahre
Zusätzlich Test auf verstecktes Blut im Darm,
rektale Untersuchung
Der PAP-Test
Beim Pap-Test werden vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhals entnommene Zellen mikroskopisch auf Veränderungen untersucht. Dabei wird festgestellt, ob die Zellen gesund aussehen oder nicht. Danach kann entschieden werden, ob weitere Untersuchungen oder Behandlungen notwendig sind.
Diese Methode wird seit Jahrzehnten sehr erfolgreich in Deutschland praktiziert und hat dazu geführt, dass in keinem Land der Welt die Häufigkeit von Gebärmutterhalskrebs so stark gesunken ist wie bei uns.
Der HPV-Test
Auch bei diesem Test wird eine Probe mittels eines Abstrichs entnommen. Diese wird in einem Labor auf bestimmte HP-Viren (HPV = Humane Papillomviren) untersucht, von denen man weiß, dass sie Gebärmutterhalskrebs auslösen können.
Der HPV-Test klärt das Vorhandensein dieser Viren. Diese sind bei jeder zweiten Frau unter 35 Jahren nachweisbar und in 90 Prozent der Fälle völlig harmlos. Ab 35 Jahren kann das Vorhandensein dieser Viren eine andere Bedeutung haben. Deshalb wird bei der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs ab 35 Jahren der HPV-Test durchgeführt. Sofern diese Viren nachgewiesen werden, sind weitere Untersuchungen notwendig.
Nur bei einem Bruchteil der Untersuchungen liegt tatsächlich eine Krebsvorstufe oder Krebserkrankung vor.
Diese Untersuchungen gewähren Ihnen Schutz, der jedoch auf das medizinisch Notwendige und wirtschaftlich Ausreichende beschränkt ist (§ 12 SGB V).
Über diese Leistungen hinausgehende Untersuchungen dürfen nur bei begründetem Verdacht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse durch uns erbracht werden.
Ansonsten müssen diese Leistungen nach den amtlichen Gebührensätzen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) privat abgerechnet werden.
Krebsfrüherkennung
Liebe Patientinnen, an dieser Stelle möchten wir Sie über die individuellen Gesundheitsleistungen informieren, die wir für Sie in unseren Praxen anbieten. Übernehmen Sie ein Stück weit eigene Verantwortung für Ihre Gesundheit – wir unterstützen Sie dabei!