Für noch mehr Sicherheit:
Zusatz-
leistungen
während der Schwanger-
schaft

Für ein sicheres Gefühl während der Schwangerschaft.

Die obligatorische, von den Kassen übernommene Basis-Mutterschaftsvorsorge entspricht unseres Erachtens der Medizin des letzten Jahrhunderts. Sie kann aber durch weiteren Untersuchungen und Maßnahmen sinnvoll ergänzt und verbessert werden, damit Ihre Behandlung in der Schwangerschaft dem heutigen Stand der Medizinentwicklung und Ihren Wünschen entspricht.

  • Zusätzliche Ultraschalluntersuchung

    Zusätzliche Ultraschalluntersuchung: Über die lediglich drei von der Kasse übernommene Ultraschalluntersuchungen kann auf Wunsch der Patientin zu jedem Zeitpunkt eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung durchgeführt werden. Hier können z.B. Wachstumsverzögerungen oder andere Auffälligkeiten entdeckt werden.

  • Zytomegalie

    Die Zytomegalie wird vom humanen Zytomegalievirus (HCMV) hervorgerufen und ist die häufigste Ursache von Infektionen des Kindes im Mutterleib. Zytomegalie ist eine der am weitesten verbreiteten Viruskrankheiten. In Deutschland haben etwa 60 Prozent der Frauen die Infektion durchgemacht und besitzen Antikörper, so dass keine Erstinfektion mehr stattfinden kann (eine Wiederinfektion ist selten und weniger gefährlich). Die restlichen 40 Prozent sind jedoch gefährdet.
    Die Übertragungsrate des Zytomegalievirus auf das Ungeborene steigt im Laufe der Schwangerschaft (zu Beginn der Schwangerschaft 9%, im letzten Drittel ca. 72%). Bis zu einem Fünftel der infizierten Neugeborenen leidet unter neurologischen und sonstigen ernsthaften Langzeitschäden.

    Die Übertragung erfolgt durch Schmierinfektion, also direkten Kontakt von Schleimhäuten mit infektiösen Körperflüssigkeiten wie Nasensekret, Speichel, Tränenflüssigkeit, Urin, Genitalsekrete etc. Der häufigste Übertragungsweg ist der von einem Geschwisterkind auf die nicht-immune Mutter.
    Eine Therapie der Zytomegalie in der Schwangerschaft ist z. Zt. experimentell.
    Erheblich wichtiger und sehr wirksam ist aber eine entsprechende Vorbeugung durch spezielle Hygienemaßnahmen, wenn die fehlende Immunität bei der Schwangeren bekannt ist. Daher empfehlen die Leitlinien der Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) die Bestimmung des Immunstatus in der Frühschwangerschaft.

  • Toxoplasmose

    Wir können mittels Blutuntersuchung testen, ob Sie gegenüber Toxoplasmoseerregern Immunschutz besitzen. Diese Erreger übertragen sich vorwiegend über Katzenkot oder werden über die Nahrung aufgenommen. Die Infektion verläuft meist ohne Symptome, so dass sie nicht bemerkt wird. Erkennt man die Krankheit in der Schwangerschaft nicht und behandelt sie nicht, resultieren möglicherweise schwere kindliche Schäden. Nach einmaliger Erkrankung besteht ein lebenslänglicher Immunschutz.
    Bei nicht immunen Schwangeren sollte eine Kontrolle in der Frühschwangerschaft, in der 18. sowie in der 24.-28. SSW erfolgen. Falls eine akute Infektion festgestellt wird, kann diese behandelt werden.
    Meiden Sie in der Schwangerschaft den Verzehr von ungewaschenem Obst, rohem Fleisch (Tatar/Mett) und zu engen Kontakt zu Katzen, insbesondere das Reinigen der Katzentoilette.

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  • Harmony-Test

    Mit dem Nachweis freier fetaler DNA steht eine völlig neue Methode des Screenings auf eine Chromosomenstörung beim ungeborenen Kind zur Verfügung. Wie beim Ersttrimester-Screening oder den Screening-Methoden im zweiten Trimester ist hierfür zunächst kein invasiver Eingriff (keine Fruchtwasser-Punktion oder Chorionzottenbiopsie) erforderlich. Lediglich ein positives (also auffälliges) Ergebnis muss weiterhin durch eine Fruchtwasseruntersuchung oder Chorionzottenbiopsie abgeklärt werden.

    Die Falsch-Positivrate des Harmony-Tests ist mit 0,06% unübertroffen niedrig (nicht einmal jedes 1600. Ergebnis ist falsch positiv), so dass sich Befunde mit hohem Risiko für eine kindliche Trisomie 21 in der Regel bestätigen. Auch die Erkennungsrate ist mit >99,5% für die Trisomie 21 extrem hoch. Der Harmony-Test erkennt auf Wunsch auch X/Y-chromosomale Störungen 45,X0 (Turner-Syndrom), 47,XXY (Klinefelter-Syndrom), 47,XXX (Triple-X-Syndrom) und 48,XXYY.

  • Ersttrimesterscreening

    Das Ersttrimesterscreening, auch Nackentransparenz-Messung genannt, ist eine Untersuchung, die es gestattet, eine individuell auf Ihre Schwangerschaft abgestimmte Wahrscheinlichkeit zu berechnen, ob Ihr Kind von einem Down-Syndrom oder einer anderen Erbgutstörung betroffen sein könnte.
    Durch eine Ultraschalluntersuchung wird die sogenannte Nackentransparenz gemessen, eine unter der Haut liegende Flüssigkeitsansammlung im Nackenbereich des Babys.

    Zusätzlich werden durch eine Blutentnahme bei der werdenden Mutter zwei Eiweißstoffe bestimmt und die Ergebnisse unter Berücksichtigung des mütterlichen Alters zu einer Risikoberechnung zusammengefasst. Mit dieser Untersuchung werden rund 90% der Schwangerschaften, bei denen ein Down-Syndrom vorliegt, im ersten Schwangerschaftsdrittel als auffällig erkannt, was die hohe Empfindlichkeit dieser Methode belegt.

    Eine auffällige Nackenfaltenmessung bedeutet außerdem in ca. 20% der Fälle einen Hinweis auf andere Auffälligkeiten, wie z.B. Herzfehler, seltene Syndrome, nicht genetisch bedingte Fehlbildungen. Daher handelt es sich um eine sehr sensible Methode um sehr früh eventuelle Auffälligkeiten zu vermuten und durch erweiterte spezialisierte Ultraschalldiagnostik auch zu entdecken.

  • Streptokokken der Gruppe B (GBS)

    Diese Bakterien kommen relativ häufig (ca. 30%) in der natürlichen Flora des Darmes oder der Scheide vor. Bei Erwachsenen führen sie in sehr seltenen Fällen zu Erkrankungen; bei Neugeborenen können sie allerdings schwere Infektionen wie Sepsis (Blutvergiftung), Lungenentzündung oder Meningitis (Hirnhautentzündung) verursachen.

    Durch einen Scheidenabstrich am Ende der Schwangerschaft (am besten in der 35.-37. SSW) kann das Vorhandensein dieser Bakterien festgestellt werden. Bei positivem Test wird unter der Geburt intravenös ein Antibiotikum verabreicht, um das Kind vor einer Infektion zu schützen.

© 2021 - Die Frauenärzte Cham | MVZ GmbH, Ärztl. Leitung MUDr. Jakub Nosek